Das Landgericht Frankfurt am Main verhängte am heutigen Montag zum wiederholten Male äußerst milde Strafen gegen zwei nichtdeutsche Jugendliche, die im Januar 2008 traurige Berühmtheit erlangten, weil sie mit fünf weiteren Kumpanen an der Frankfurter U-Bahnstation Heddernheim einen Schienenbahnfahrer brutal zusammenschlugen. Etwa ein halbes Jahr später, Ende Juli 2008, stachen die beiden längst wieder auf freien Fuß gesetzten 18 und 19 Jahre alten ausländischen Jugendlichen dann einen 23-Jährigen erbarmungslos nieder, weil dieser versucht hatte, einen Streit zwischen den beiden Schlägern und einer weiteren Person zu schlichten.

Jörg Krebs
Die Staatsanwaltschaft hatte gefordert, gegen die erheblich vorbestraften Jugendlichen deutlich spürbare Strafen zu verhängen. Deshalb hatte sie sieben bzw. fünfeinhalb Jahre Jugendstrafe wegen versuchten Totschlags verlangt. Für die Richter stellte die Tat allerdings lediglich eine „gefährliche Körperverletzung“ dar – keinen versuchten Totschlag, weshalb sie nur drei bzw. fünf Jahre Jugendstrafe gegen die Jungkriminellen verhängten. Das Gericht erklärte dazu in der Urteilsbegründung, daß es keine Absicht gewesen sei, den 23-Jährigen zu töten, sondern nur einzuschüchtern. Ein Skandal in Anbetracht der Tatsache, daß die beiden Gewohnheitsverbrecher über ein ellenlanges Vorstrafenregister verfügen und der Polizei, sowohl als auch dem Frankfurter Jugend- und Sozialamt – Letzteres ergab eine parlamentarische Anfrage der Frankfurter Rathaus-NPD – seit Jahren als extrem gewaltbereit bekannt sind.

Ausländerbanden werden toleriert
Der 18-jährige Verurteilte „bedankte“ sich dann auch indirekt für das erneut sehr milde Urteil, indem er nach dem Richterspruch die Worte „das ist gut“ vor sich hinflüsterte – Gut für die beiden Gewaltverbrecher, allerdings sehr schlecht für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Zumal das Gericht mit diesem neuerlichen Skandalurteil – nolens volens – ein Signal an alle gewaltbereiten Jugendlichen aus Ausländerfamilien gesendet hat, und zwar ein Signal pro Narrenfreiheit. Solange bundesdeutsche Gerichte in derlei eindeutigen Fällen, nämlich selbst bei „erheblich Vorbestraften“ nicht das jeweils mögliche Strafmaß voll ausschöpfen, solange werden die Bürgerinnen und Bürger – zumal in den Ballungszentren westdeutscher Großstädte – nicht in Ruhe und Frieden leben können.
Jörg Krebs,
NPD-Landesvorsitzender Hessen
Quelle: http://www.npd-hessen.de/



